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Info zu Privatleasing/-miete für Privatkunden!

... von 250€ bis 5.000€ Barverkaufs-Preis (Bruttopreis!) bei festem Anstellungsverhältnis (keine Probezeit) möglich!

Nicht möglich bei Privatpersonen, die älter als 70 Jahre, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslos, Hausfrauen, Asylbewerber, Auszubildende, Schüler, Studenten, Umschüler, Wehrpflichtige sind!

  • Keine Bonitätsprüfung notwendig, bei Objektwert bis 2.000€ Barverkaufs-Preis (Bruttopreis!) und Kundenalter mindestens 24 Jahre, bei Vorliegen einer gültigen Kreditkarte (Euro/ MasterCard oder VISA oder AmexCo oder DinersClub), sowie gültigem Personalausweis.
  • Wenn keine dieser Kreditkarten vorhanden, der Kunde jünger als 24 Jahre ist, ist zur Bonitätsprüfung die letzte Verdienstbescheinigung sowie gültiger Personalausweis notwendig!
  • Erweiterungsmöglichkeit schon nach einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten, d.h. der Mieter/Leasingnehmer hat die Möglichkeit Einzel-Komponenten oder das Komplettpaket auszutauschen oder Einzelkomponenten hinzuzufügen.
  • Kauf, d.h. der Mieter hat das Recht das Mietobjekt innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsbeginn zum Barpreis zzgl. 5% Zins- und Bearbeitungskosten zu erwerben; die gezahlten Mietgebühren werden anteilig auf den Kaufpreis angerechnet!

Die Full-Service-Garantie deckt alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Schäden an dem Miet-/Leasingobjekt ab, die z.B. durch schweren Diebstahl, Blitzschlag, Verschleiß und Abnutzung entstehen. Erforderliche Reparaturen werden wie folgt von dem tatsächlichen Lieferanten (nicht Leasing&more!) während der gesamten Nutzungsdauer unentgeltlich behoben:

In den ersten 6 Monaten nach Lieferung des Leasingobjektes führt der Lieferant zu seinen Lasten Reparaturen am Leasingobjekt kostenlos durch und beseitigt so die Reklamation des Kunden.

Im 7. bis 24. Monat nach Lieferung des Leasingobjektes erhält der Lieferant bei Vorliegen eines Konstruktionsfehlers die Lohn- und Anfahrtskosten erstattet. Bei Vorliegen eines Mangels aufgrund von Verschleiß oder Abnutzung auch die Materialkosten.

Ab dem 25. Monat nach Auslieferung des Leasingobjektes erhält der Lieferant sämtliche Kosten für Reparatur an dem Leasingobjekt erstattet. Bei voraussichtlichen Reparaturkosten von über 125,00€ zzgl. MwSteuer ist ein Kostenvoranschlag vor der Durchführung der Reparatur zur Genehmigung der Reparatur einzureichen.

Bei Totalschaden, schwerem Diebstahl, Raub oder Plünderung beträgt die Selbstbeteiligung 15% des Barpreises pro Leasingobjekt, mindestens jedoch 250€ pro Objekt.

Der Leasingnehmer erhält während der festen Nutzungsdauer ein gleichwertiges Neugerät.

Basis der Full-Service - Garantie ist die ordnungsgemäße Bezahlung der Miet-/ Leasingraten!

Rückgabe des Miet/Leasingobjektes am Ende der Laufzeit an den Leasinggeber!

Auf Wunsch und nach Rücksprache kann das Objekt auch vom Leasingnehmer i.d.R . zu 10 % vom Anschaffungswert übernommen werden.

Schließt der Mieter nach fristgemäßer Beendigung des Vertrages innerhalb von 4 Wochen einen neuen Miet-/Leasingvertrag über ein gleichwertiges Gerät ab, erhält der Mieter einen Treuebonus von 5% auf den Kaufpreis, sofern in dem bisherigen Mietvertrag keine Reparaturkosten angefallen sind!

 

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